AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule der Stadt Pinneberg e.V.

 

 

1. Anmeldung

Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die Volkshochschule zustande. Die Anmeldung kann durch die im Programm befindliche Anmeldekarte, persönlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail, Eintragung in die Teilnehmerliste erfolgen.

Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Gebühr und möglicher Nebengebühren. Die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule ohne vorherige Anmeldung verpflichtet zur Eintragung in die Teilnehmerliste und zur Zahlung der Gebühr. Ein kostenloser Probebesuch ist nicht möglich. Bei Einzelveranstaltungen ist keine Anmeldung erforderlich; die Gebühr wird bar an der Tageskasse entrichtet.

 

2. Bezahlung

Das Teilnehmerentgelt für den von Ihnen gewählten Kursus überweisen Sie bitte auf unser Konto bei

Sparkasse Südholstein
Konto-Nr.: 2409001
BLZ: 23051030
IBAN: DE64 230510300002409001
BIC: NOLADE21SHO

VR Bank Pinneberg eG
Konto-Nr.: 50987770
BLZ: 22191405
IBAN: DE29221914050050987770
BIC: GENODEF1PIN
 

3. Kündigung durch Teilnehmer/innen vor Kursbeginn, Rücktritt vom Vertrag/Erstattung von Gebühren

Ein Rücktritt von der Anmeldung muss schriftlich

  • bis spätestens drei Werktage vor Kursbeginn in der Geschäftsstelle eingegangen sein
  • bei einem Bildungsurlaub 2 Wochen vor Kursbeginn.

Ab Kursbeginn ist die volle Kursgebühr fällig . Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet.

Wiederrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Volkshochschule der Stadt Pinneberg e.V., Am Rathaus 3, 25421 Pinneberg, Mail: info(at)vhs-pinneberg.de, Fax: 04101/211451.

 

4. Kündigung durch Teilnehmerlinnen nach Veranstaltungsbeginn/Erstattung von Gebühren

Die Gesamtsumme noch ausstehender Gebühren wird sofort fällig. Rückzahlungen sind ausgeschlossen. Unregelmäßige Teilnahme oder Fernbleiben ersetzen nicht die Kündigung und heben die vertragsgemäße Zahlungsverpflichtung nicht auf. Ein Wechsel von Dozenten berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Eine anteilige Ermäßigung für nichtbesuchte Kurstermine ist nicht möglich.

 

5. Angleichung an die Schulverhältnisse

Wenn aufgrund höherer Gewalt die öffentlichen Schulen geschlossen bleiben, gilt dies auch in jedem Falle für die Veranstaltungen der Volkshochschule. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerentgelts erwächst daraus nicht.

 

6. Mahngebühren

Die Kosten für Mahnschreiben werden den Teilnehmenden mit € 1,50 für die erste Mahnung und mit € 1,50 für jede weitere Mahnung in Rechnung gestellt.

 

7. Ermäßigung

Auf Antrag wird für Auszubildende, Schüler und Studenten, Umschüler, Wehrdienst- , Ersatzdienst- und Freiwilliges-Soziales-Jahr-Leistende, Au-pair, Sozialhilfeempfänger (SGB XII) und Arbeitslosengeld II-Bezieher eine Ermäßigung des Teilnehmerentgeltes um 40 Prozent gewährt. Dasselbe gilt für Rentner und Pensionäre, die unter die Einkommensgrenze und die Vermögensgrenze (§ 85, § 90 SGB XII) fallen. Auf Antrag erhalten Arbeitslosengeld I - Bezieher eine Ermäßigung 25 Prozent. Pro Semester können die obigen Ermäßigungen nur für zwei Kurse in Anspruch genommen werden.

Im Rahmen des Sozialpasses der Stadt Pinneberg können Haushaltsvorstände und die zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Familienangehörigen bzw. Alleinstehende, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, unentgeltlich an max. einem Kursus pro Semester an folgenden Kursen und Veranstaltungen teilnehmen:

1.) Alphabetisierung
2.) Hauptschulabschluss
3.) Deutsch als Fremdsprache
4.) EDV-Kurse
Teilnehmern, die für den Bereich des Lehrganges eine Förderung anderer öffentlicher Stellen (z.B. Arbeitsamt, Bundeswehrförderungsdienst) in Anspruch nehmen, wird keine Ermäßigung gewährt. 

 

8. Gebührensätze

  1. Die Kursusgebühren betragen je nach Kostenaufwand € 2,00 bis € 12,00 pro Unterrichtsstunde à 45 Minuten. Erhöhte Kosten können u.a. entstehen durch stärker beschränkte oder faktisch geringere Teilnehmerzahlen, Nutzung von Fachräumen, besondere Serviceleistungen.
  2. Bei Einzelveranstaltungen betragen die Gebühren je nach Kostenaufwand € 4,00 bis € 12,00; Betriebsbesichtigungen, Exkursionen, Tagesfahrten etc. werden mindestens kostendeckend kalkuliert.
  3. In der Regel gilt für unsere Kurse eine Mindestteilnehmerzahl von 10. In Ausnahmefällen können Kurse auch mit einer geringeren Teilnehmerzahl ( Kleingruppenregelung ) von der Volkshochschule ermöglicht werden. Vorteil: besonders intensives Lernen. Dies muss jedoch mit entsprechend höherer Teilnehmergebühr finanziert werden. Fragen zu der Gebührenordnung richten Sie bitte direkt an die Volkshochschule.
  4. Die Festsetzung weiterer besonderer Gebühren für einzelne Kurse und Veranstaltungen ist möglich.
 

9. Sonstiges

Sinkt die Teilnehmerzahl im Laufe des Kurses unter zehn Personen, kann die VHS den Lehrgang auflösen (in diesem Fall wird eine entsprechende Teilgebühr für die ausgefallenen Kurstage zurückerstattet) oder mit anderen zusammenlegen. Die VHS behält sich das Recht vor, Kurse auch bei höherer als der Mindestteilnehmerzahl - auch während des Semesters – zusammenzulegen bzw. einzustellen. Teilnehmer/-innen der Volkshochschule sind nur im Rahmen der jeweils geltenden Bestimmungen des Kommunalen Schadenausgleichs versichert.  

Wir empfehlen Ihnen, Garderobe und Wertsachen selbst zu beaufsichtigen, da die VHS keine Haftung übernimmt. Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmer/-innen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Bedenken Sie bitte, dass die Volkshochschule in vielen Veranstaltungsräumen nur zu Gast ist und wir deshalb dort geltende Bestimmungen beachten müssen. Das gilt besonders für das Rauchen, das in den Unterrichtsräumen nicht gestattet ist. Alle Einrichtungsgegenstände müssen wir besonders schonend behandeln.

Die VHS kann einen Teilnahmevertrag zu jeder Zeit aus wichtigem Grund mit der Folge des Ausschlusses von der Veranstaltung kündigen. Wichtige Gründe sind vor allem Störungen des Veranstaltungsverlaufes oder durch andere Handlungen, Zahlungsverzug bzw. -rückstand zur Mitte der Veranstaltung oder Verzug mit 2 Ratenzahlungen, das Kopieren von Softwareprodukten und das Entfernen von Datenträgern, das vorsätzliche, grob fahrlässige oder fahrlässige Zerstören oder Beschädigen von Gebäuden, Einrichtung, Ausbildungsobjekten u.ä.. In diesen Fällen werden Gebühren nicht erstattet, TN sind in vollem Umfang schadenersatzpflichtig. Offene Forderungen der VHS bleiben bestehen, überzahlte Beträge werden aufgerechnet.

 

10.  Haftung

Die VHS haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihres Personals und ihrer Erfüllungsgehilfen und im Rahmen weiterer gesetzlicher Vorgaben. Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

 

Stand: September 2012

 
Volkshochschule der Stadt Pinneberg e.V.
Der Vorstand
 

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